Kin­der­ar­beit bei der Gar­ten­ko­ope­ra­ti­ve: Die Böhnli-Regelung

Kin­der und Jugend­li­che sind auf dem Feld sehr will­kom­men. Sie ler­nen so früh, woher ihr Gemü­se kommt und man­che haben auch Spass an der Gar­ten­ar­beit. Bis­her haben wir „situa­tiv“ in Abspra­che mit den Eltern beschlos­sen, wie wir bei Ein­sät­zen von Kin­dern mit den Böhn­li umge­hen. Das ist nun lei­der nicht mehr mög­lich. Es wür­de böses Blut geben und uns in Erklä­rungs­not­stand brin­gen, wenn wir den einen Zwölf­jäh­ri­gen für ihren Ein­satz ein Böhn­li geben, den ande­ren nicht und den Drit­ten viel­leicht ein halbes.

Wir bit­ten alle Abon­nen­tin­nen und Abon­nen­ten des­halb um Ver­ständ­nis dar­um, dass die Betriebs­grup­pe fol­gen­de Rege­lung beschlos­sen hat und davon kei­ne Aus­nah­men machen möchte:

  • Kin­der unter 10 Jah­ren sind will­kom­men, für ihre Mit­ar­beit gibt es kei­ne Böhnli
  • Für einen Ein­satz von 10–13jährigen gibt es jeweils ein hal­bes Böhnli
  • Ab 14 Jah­ren wer­den Kin­der und Jugend­li­che böhn­li­mäs­sig wie Erwach­se­ne behan­delt und es wird er glei­che Ein­satz von ihnen erwartet.