Kinderarbeit bei der Gartenkooperative: Die Böhnli-Regelung
Kinder und Jugendliche sind auf dem Feld sehr willkommen. Sie lernen so früh, woher ihr Gemüse kommt und manche haben auch Spass an der Gartenarbeit. Bisher haben wir „situativ“ in Absprache mit den Eltern beschlossen, wie wir bei Einsätzen von Kindern mit den Böhnli umgehen. Das ist nun leider nicht mehr möglich. Es würde böses Blut geben und uns in Erklärungsnotstand bringen, wenn wir den einen Zwölfjährigen für ihren Einsatz ein Böhnli geben, den anderen nicht und den Dritten vielleicht ein halbes.
Wir bitten alle Abonnentinnen und Abonnenten deshalb um Verständnis darum, dass die Betriebsgruppe folgende Regelung beschlossen hat und davon keine Ausnahmen machen möchte:
- Kinder unter 10 Jahren sind willkommen, für ihre Mitarbeit gibt es keine Böhnli
- Für einen Einsatz von 10–13jährigen gibt es jeweils ein halbes Böhnli
- Ab 14 Jahren werden Kinder und Jugendliche böhnlimässig wie Erwachsene behandelt und es wird er gleiche Einsatz von ihnen erwartet.
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